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Chronik

Bub in Hundebox: Mutter beruft gegen Urteil

Nach der Verhängung einer langjährigen Haftstrafe wegen versuchten Mordes geht jene 33-jährige Mutter, die ihren Sohn in eine Hundebox gesperrt haben soll, in Berufung. Gemeinsam mit einer Freundin soll die Frau das Kind über Monate fast zu Tode gequält haben.

Die Mutter beruft gegen die Freiheitsstrafe in der Höhe von 20 Jahren. Als „reine Formsache“ und „anwaltliche Vorsicht“ bezeichnete die Verteidigerin der Mutter, Astrid Wagner, diesen Schritt. Mit der Berufung könne man das Urteil nun „in Ruhe durchlesen“, und weil die Staatsanwaltschaft auf Rechtsmittel verzichtete, kann die Strafe zumindest nicht höher ausfallen, sondern „nur runtergehen“: „Es kann gut sein, dass das OLG (Oberlandesgericht, Anm.) die Strafe um ein, zwei Jahre reduziert.“

Die Frau soll ihren zwölfjährigen Sohn über Monate geschlagen, gefoltert und wiederholt stundenlang in eine Hundebox gesperrt haben. Außerdem soll sie das Kind hungern gelassen haben bis der Bub im November 2022 nur noch eine Körperkerntemperatur von 26,8 Grad hatte und ins Koma fielt. Dass er dieses Martyrium überlebte, bezeichneten mehrere Ärzte vor Gericht fast schon als Wunder.

Hundebox
APA/CHRISTOPHER ECKL
In diese Hundebox soll der damals zwölfjährige Bub wiederholt stundenlang gesperrt worden sein

Langjährige Haftstrafen

Der Prozess endete vergangene Woche am Landesgericht Krems mit Schuldsprüchen. Die Mutter wurde wegen versuchten Mordes, Freiheitsentziehung und wegen des Quälens und Vernachlässigens von minderjährigen Personen zu 20 Jahren Haft verurteilt. Zudem muss sie in einem forensisch-therapeutischen Zentrum untergebracht werden.

Die mitangeklagte Freundin, die die Mutter zu diesen Taten angeleitet haben soll, wurde zu 14 Jahren Haft verurteilt und soll ebenfalls eingewiesen werden. Die beiden Frauen müssen dem Kind zudem gemeinsam 80.000 Euro bezahlen. Die Freundin, selbst eine vierfache Mutter, kündigte schon direkt nach der Urteilsverkündung eine Nichtigkeitsbeschwerde an. Beide Urteile sind nicht rechtskräftig.