Autos auf Autobahn
ORF/Georg Hummer
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Chronik

Raser-Autos im Waldviertel beschlagnahmt

In Niederösterreich haben sich zuletzt die vorläufigen Beschlagnahmungen von Fahrzeugen von Rasern gehäuft. Bisher sind vier Autos behördlich abgenommen worden. Am Donnerstag wurden zwei Autos im Waldviertel beschlagnahmt.

Mit einer Geschwindigkeit von 152 km/h statt der erlaubten 70 km/h war der Polizei zufolge ein 21-jähriger Lenker aus dem Bezirk Zwettl unterwegs. Der Mann wurde auf der Landesstraße L56 im Gemeindegebiet von Allentsteig (Bezirk Zwettl) gegen 16.00 Uhr mittels Laser geblitzt. Dem 21-Jährigen wurde der Führerschein abgenommen, zudem wurde er bei der Bezirkshauptmannschaft angezeigt.

Ebenfalls am Nachmittag führten Beamte der Polizeiinspektion Weitra Geschwindigkeitsmessungen auf der B38 im Ortsgebiet von Karlstift (Bezirk Gmünd) durch. Ein 30-jähriger Pkw-Lenker wurde dabei mit 119 km/h statt der erlaubten Höchstgeschwindigkeit von 50 km/h erwischt. Der Mann aus Tschechien wurde angezeigt. Ihm wurde ebenfalls das Auto sowie der Führerschein abgenommen.

Lenkern droht keine Versteigerung

Allerdings reicht die Geschwindigkeitsüberschreitung laut Verordnung in diesen beiden Fällen nicht aus, um eine Versteigerung der Fahrzeuge anzuordnen. Erst ab einer Überschreitung von 80 km/h im Ortsgebiet und 90 km/h außerhalb des Ortsgebiets kann eine Versteigerung angesetzt werden.

Bisher ist nur ein Fall bekannt, in dem eine Versteigerung aktuell noch realistisch erscheint. Ein 21-jähriger Raser wurde Anfang März auf der Donauuferautobahn bei Langenzersdorf (Bezirk Korneuburg) mit 247 km/h statt der erlaubten 130 km/h erwischt – mehr dazu in 247 km/h auf A22: Raser musste Auto abgeben (noe.ORF.at, 11.3.2024).

Mittlerweile gibt es in diesem Fall ein Gutachten, dass aber – quasi im Zweifel für den 21-Jährigen – nicht 247 km/h ergeben habe, sagt Willy Konrath, Leiter der Polizei-Verkehrsabteilung Niederösterreich, gegenüber Bernt Koschuh im Ö1-Mittagsjournal. „Da gibt es Messtoleranzen. Da es ein ungeeichter Tachometer war, wurde durch einen Sachverständigen mit einem geeichten Gerät diese Geschwindigkeit nochmal nachüberprüft. Und da ergibt sich ein Wert von 225 km/h“, so Konrath.

Behörde entscheidet über Versteigerung

Die Entscheidung über eine mögliche Versteigerung treffe die jeweilige Behörde – in dem Fall die Bezirkshauptmannschaft Korneuburg. Der Raser habe jedoch die Möglichkeit, gegen die Beschlagnahmung und Versteigerung zu berufen, wobei dann das Landesverwaltungsgericht als nächste Instanz zuständig wäre, heißt es in der Verordnung.

Eine Versteigerung des Fahrzeugs sei jedoch auch dann möglich, wenn dem Raser oder der Raserin in den letzten vier Jahren bereits einmal der Führerschein entzogen wurde und die Geschwindigkeit um 60-70 km/h überschritten hat.

Vermerk im Zulassungsschein bei Leasingautos

Im Fall von Raserinnen und Rasern, die mit Leasing- oder Mietautos unterwegs sind, sieht die Verordnung einen Vermerk im Zulassungsschein des Autos vor. Darin soll eingetragen werden, dass der betroffene Lenker nicht mehr mit dem Leasing- oder Mietauto fahren dürfe. Eine Versteigerung des Fahrzeugs dürfe in solchen Fällen nicht erfolgen – immerhin stehe das Auto nicht im Eigentum des Rasers.

Allerdings könne der Betroffene immer noch ein anderes Auto mieten oder leasen. Die jeweiligen Strafen und der Führerscheinentzug bleiben jedoch bestehen. Ob Leasing- und Mietautofirmen Raserinnen und Raser sperren und ihnen keine Autos mehr zur Verfügung stellen würden, könne man beim Verband der österreichischen Leasinggesellschaften nicht allgemein beantworten, da müsse man die jeweilige Mietauto- oder Leasingfirma fragen, berichtet Ö1.