Chronik

Erstes Motorrad eines Rasers beschlagnahmt

Nach mehreren Pkws ist in Niederösterreich erstmals auch ein Motorrad eines Rasers vorläufig beschlagnahmt worden. Der 24-Jährige war im Raum St. Veit an der Gölsen (Bezirk Lilienfeld) deutlich zu schnell unterwegs.

Der Mann aus dem Bezirk St. Pölten war Polizeiangaben vom Montag zufolge mit seinem Bike bei erlaubten 70 km/h mit 160 km/h unterwegs. Als Folge der Geschwindigkeitsübertretung vom Freitagnachmittag wurde dem Zweiradlenker auch der Führerschein vorläufig abgenommen.

In der Nähe der Kalten Kuchl, einer bei Motorradfahrern beliebten Strecke, wurde am Freitag auch ein Biker aus dem Bezirk Baden geblitzt. Der Lenker hatte das Zweirad nachweislich auf 139 km/h beschleunigt, erlaubt wären auch in diesem Fall nur 70 km/h gewesen. Die Folge war die vorläufige Führerscheinabnahme.

Vergangene Woche wurden zwei Autos im Waldviertel beschlagnahmt. In Allentsteig (Bezirk Zwettl) wurde ein 21-Jähriger mit 152 km/h in einer 70er Zone geblitzt. In Karlstift (Bezirk Gmünd) wurde ein 30-Jähriger mit 119 km/h statt der erlaubten Höchstgeschwindigkeit von 50 km/h erwischt – mehr dazu in Raserautos im Waldviertel beschlagnahmt (noe.ORF.at; 22.3.2024).

Behörde entscheidet über Versteigerung

Die Entscheidung über eine mögliche Versteigerung treffe die jeweilige Behörde – im aktuellen Fall des Bikers die Bezirkshauptmannschaft Lilienfeld. Der Raser habe jedoch die Möglichkeit, gegen die Beschlagnahmung und Versteigerung zu berufen, wobei dann das Landesverwaltungsgericht als nächste Instanz zuständig wäre, heißt es in der Verordnung.

Eine Versteigerung des Fahrzeugs sei jedoch auch dann möglich, wenn dem Raser oder der Raserin in den letzten vier Jahren bereits einmal der Führerschein entzogen und die Geschwindigkeit um 60 bis 70 km/h überschritten wurde.