Gericht

Ex-Partnerin erschossen: Lebenslange Haft

Ein 35-Jähriger ist am Freitag am Landesgericht Korneuburg wegen Mordes nicht rechtskräftig zu lebenslanger Haft verurteilt worden. Er soll seine Ex-Partnerin in Strasshof (Bezirk Gänserndorf) vor dem Haus von deren Familie erschossen haben.

Die acht Laienrichter bejahten die vier an sie gestellten Hauptfragen allesamt. Der 35-Jährige sei „gezielt vorgegangen“, betonte die vorsitzende Richterin. Er habe seine Ex-Partnerin aus nächster Nähe erschossen, es sei „ein Mord, fast eine Hinrichtung“ gewesen, wurde betont. „Sie haben sie schuldig gemacht dafür, dass sie Ihnen die Kinder weggenommen hat“, schlussfolgerte die Richterin.

Schuldig gesprochen wurde der Angeklagte vom Geschworenengericht auch wegen Körperverletzung, gefährlicher Drohung und eines Verstoßes gegen das Waffengesetz. Der Beschuldigte muss seinen vier Kindern jeweils 5.000 Euro bezahlen. Verteidigerin Wagner meldete umgehend Nichtigkeitsbeschwerde und Berufung an, Staatsanwaltschaft und Opferanwalt verzichteten auf Rechtsmittel.

Die Bluttat datiert vom 21. Oktober 2023. Gegen 13.30 Uhr soll der schwedische Staatsangehörige die gerade eintreffende Frau vor dem Haus ihrer Familie aus unmittelbarer Nähe mit einem „gezielten Kopfschuss“ aus einer Pistole getötet haben, hielt die Staatsanwältin in ihrem Eröffnungsvortrag fest. Der Mann fand für die Tat, die er sinngemäß als Kurzschlusshandlung bezeichnete, am Freitag keine Worte: „Ich kann das wirklich nicht aussprechen.“

Mann räumte Tötungsvorsatz ein

Der 35-Jährige hatte sich vor Gericht zum Mordvorwurf und zu einem Verstoß gegen das Waffengesetz schuldig bekannt, Körperverletzung und gefährliche Drohung, die ebenfalls von der Anklage umfasst waren, hatte er bestritten.

Zu seinen Gedanken unmittelbar vor bzw. bei dem Schuss schlingerte der Angeklagte längere Zeit mit seinen Aussagen umher. Auf eindringliche Nachfrage von Opferanwalt Peter Philipp räumte der Mann dann doch zumindest einen erweiterten Tötungsvorsatz ein. Die 33-Jährige starb an Ort und Stelle. Der Beschuldigte flüchtete zunächst, stellte sich aber kurz darauf bei der Polizeiinspektion Deutsch-Wagram (Bezirk Gänserndorf) und wurde dort festgenommen – mehr dazu in Strasshof: Frau vor ihrem Haus erschossen (noe.ORF.at; 21.10.2023).

Die Waffe wurde im Pkw des Mannes sichergestellt. Die Pistole der Marke FEG besaß er laut Anklagevorwurf illegal, er war deshalb auch wegen Paragraf 50 Absatz 1 des Waffengesetzes angeklagt. Gekauft hatte der gerichtlich Unbescholtene die Pistole eigenen Angaben zufolge um 700 Euro „von einem Afghanen“ in Wien. „Er hat sich die Waffe nur aus einem einzigen Grund besorgt – um die Frau umzubringen“, konstatierte die Staatsanwältin im Schlussvortrag.

„Streit, der eskalierte“

Der 35-Jährige dürfte bereits zuvor tätlich geworden sein. Am 15. August 2023 soll er der Frau mehrere Faustschläge versetzt haben, das Opfer erlitt zahlreiche Hämatome und eine Schnittwunde. Nach Angaben der Staatsanwältin gab es vorher „einen Streit, der eskalierte“. Zudem soll er die 33-Jährige mit dem Umbringen bedroht haben, was dieser bestritt. Wenig später kam es zur bereits vierten Trennung.

Frau erschossen Straßhof
APA/Florian Wieser
Der 35-Jährige soll seine Ex-Lebensgefährtin vor deren Haus in Strasshof erschossen haben

Die Mutter des Opfers wurde dort am 21. Oktober des Vorjahres Augenzeugin der Bluttat. „Ich habe um Hilfe geschrien. Es war zu spät“, schilderte sie unter Tränen. Ihre Tochter habe zuvor mit ihrem Partner oft Probleme und vor ihm „immer Angst“ gehabt.

Vier gemeinsame Kinder

Das Paar hatte vier gemeinsame Kinder, die nun bei der Mutter der 33-Jährigen leben. Gegen den Beschuldigten war im Vorjahr ein Betretungs- und Annäherungsverbot sowie ein Waffenverbot ausgesprochen worden, auch eine einstweilige Verfügung wurde erwirkt. Ärger darüber, dass er seine Kinder nicht mehr sehen dürfe, gilt laut Staatsanwaltschaft als Tatmotiv.

Verteidigerin Astrid Wagner relativierte dies, sprach davon, dass dem schwedischen Staatsbürger durch die erneute Trennung „der Boden unter den Füßen weggezogen“ worden sei. Der Mann sei „sicher kein kaltblütiger Mörder“, bei ihm sei aktuell auch noch „eine gewisse psychische Verdrängung da“. Der Angeklagte selbst berichtete von Kontrollverlust und Einsamkeit. Es sei „schwer zu erklären, wie das alles passiert ist“, er sei „tief reingefallen“.