Boeing 777 der AUA am Flughafen in Schwechat
ORF.at/Christian Öser
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Chronik

Streik: 50.000 Reisende werden umgebucht

Nach der Streikankündigung für Gründonnerstag und Karfreitag haben die Austrian Airlines mit der Umbuchung von 50.000 Passagieren begonnen. Alle Reisenden erhalten ein Ersatzangebot, heißt es. Der Flugverkehr dürfte am Wochenende weiter beeinträchtigt sein.

Von den geplanten 450 Flügen am Gründonnerstag und Karfreitag könnten mehr als 400 nicht bedient werden, heißt es seitens der Austrian Airlines (AUA) am Mittwoch. Alle 50.000 betroffenen Passagiere würden nun auf Flüge anderer Airlines umgebucht. Bei der AUA spricht man von einer „Mammutaufgabe“. Grund für die Streiks ist, dass sich AUA-Management und Betriebsrat bei den Kollektivvertragsverhandlungen bisher nicht einigen konnten.

Jene Fluggäste, die einen Flug am Donnerstag gebucht haben, werden Mittwochnachmittag über ihre Umbuchungsoption informiert. Passagiere, die planmäßig am Freitag geflogen wären, werden im Laufe des Donnerstags informiert. Eine frühere Information sei nicht möglich, heißt es, da das interne System eine Bearbeitungszeit von 24 Stunden Zeit für die Umbuchungen benötige.

Zwar würden alle Gäste ein Umbuchungsangebot erhalten, allerdings sei ein Angebot noch am selben Tag aufgrund der international hohen Auslastung nicht garantiert, sagt AUA-Sprecherin Lara Maria Petritsch gegenüber noe.ORF.at. Besonders schwierig wäre es bei touristischen Destinationen in Südeuropa wie etwa Spanien. Hier könne sich der Abflugtermin unter Umständen um Tage verschieben, heißt es.

Flugausfälle auch am Wochenende

Wer seine Kontaktdaten beim Buchen hinterlegt habe, werde von der AUA proaktiv kontaktiert, verspricht Petritsch. Man arbeite auf Hochtouren und bitte die Betroffenen um Geduld und Vertrauen. Wer den angebotenen Ersatzflug nicht wahrnehmen kann, könne stornieren und erhalte die Flugkosten rückerstattet.

Die Auswirkungen des Streiks werden sich auch auf den Flugbetrieb am Wochenende auswirken. Zahlreiche Maschinen können während der Streiktage nicht zu den vorgesehenen Abflugflughäfen fliegen. Bei der AUA spricht man von einem „Dominoeffekt“, der auch am Samstag und Sonntag zu zahlreichen Flugausfällen führen werde. Mit Normalbetrieb sei Anfang nächster Woche wieder zu rechnen.

Ausgleichsleistungen für entfallene Hotelnächte

Allfällige Kosten für Hotelnächte, die wegen des Streiks nicht in Anspruch genommen werden können, müssten zwar von den Reisenden getragen werden, sagt Johanna Pichler, Expertin für grenzüberschreitende Verbraucherangelegenheiten beim Verein für Konsumenteninformation (VKI). Ausgenommen sind davon Pauschalreisen, bei denen der Reiseveranstalter für die Unterbringung verantwortlich ist.

Betroffene könnten allerdings im Rahmen der Ausgleichszahlungen eine Rückerstattung der entstandenen Hotelkosten bei der Fluglinie beantragen, so Pichler. Diese bemisst sich an der geflogenen Distanz: So steht Betroffenen bei Reisen unter 1.500 Kilometern eine Ausgleichszahlung von 250 Euro, bei unter 3.500 Kilometern von 400 Euro und bei Reisen darüber 600 Euro zu, informiert der VKI. Die Ausgleichszahlung kann direkt bei der Fluglinie beantragt werden.

Sollte die Höhe der entstandenen Kosten die Ausgleichszahlung übersteigen, wenn etwa das Hotelzimmer teurer war, rät VKI-Expertin Pichler, die Rechnung zusätzlich bei der Fluglinie einzureichen. „Hier würden wir es begründet sehen, dass der volle Betrag ersetzt wird“, sagt Pichler.