Wirtschaft

Nach Urteil: Grundversorgungstarif nicht ratsam

Nach dem Urteil des Verfassungsgerichtshofs (VfGH), wonach die Strom-Grundversorgung für alle angeboten werden muss, stellen sich viele die Frage, ob es sinnvoll ist, auf diesen Tarif umzusteigen. Eine Expertin rät von diesem Schritt ab, es gibt aktuell günstigere Tarife.

Der Grundversorgungstarif ist – vereinfacht ausgedrückt – jener Tarif eines Stromanbieters, den die meisten seiner Kundinnen und Kunden abgeschlossen haben. Derzeit sinken die Energiepreise an den Börsen, es ist also zu erwarten, dass auch die Stromtarife wieder günstiger werden, erklärt Daniela Holzinger, Obfrau des privaten Verbraucherschutzvereins (VSV). Da aber viele Menschen trotzdem in ihren bestehenden Verträgen bleiben, ist der Grundversorgungstarif aktuell nicht die billigste Variante.

Hinter dem Grundversorgungstarif steht der Grundgedanke, dass niemand in Österreich ohne Strom sein soll. Vor allem in Zeiten von Krisen und explodierenden Energiepreise sei dieses Angebot wichtig, erklärt Holzinger. Weil viele Menschen nämlich längerfristige Verträge abschließen, sind diese bei massiv steigenden Preisen dann deutlich günstiger als jene Tarife, die Neukundinnen und Neukunden angeboten werden.

Grundversorgungstarif ist bei Krisen interessant

Sich in solchen Phasen auf die Grundversorgung berufen zu können, bringt demnach deutliche Vorteile. In einem derzeitigen Marktumfeld, wenn die Energiepreise im Sinken begriffen sind, sei die Grundversorgung hingegen nicht unbedingt ein attraktives Angebot, erklärt die Expertin des VSV.

Der Verfassungsgerichtshof fällte zuletzt ein Urteil, wonach die Landesgesetze einiger Bundesländer, darunter auch das entsprechende Gesetz in Niederösterreich, nicht verfassungskonform waren. Diese Gesetze wurden mit sofortiger Wirkung außer Kraft gesetzt.

Entgegen des Bundesgesetzes, wonach die Grundversorgungstarife für alle Menschen in Österreich angeboten werden müssen, hatten einige Bundesländer Landesgesetze erlassen. Diese besagten, dass die Grundversorgung mit Strom vom Energieversorgungsunternehmen unter anderem dann gekündigt werden darf, wenn es dem Kunden möglich ist, einen Stromliefervertrag mit einem anderen Unternehmen abzuschließen. Solange ein Stromtarif angeboten wird, gab es daher keinen Anspruch auf Grundversorgung, auch wenn der angebotene Tarif teurer war. Diese Klausel hat der VfGH jetzt als verfassungswidrig aufgehoben.