Chronik

Haft nach Attacke auf Frau in Poysdorf

Nach der Attacke auf eine 55-Jährige in Poysdorf (Bezirk Mistelbach) im Weinviertel Ende April ist ein 22-Jähriger am Landesgericht Korneuburg zu zehn Jahren Haft verurteilt worden. Der Schuldspruch ist laut Medienberichten nicht rechtskräftig.

Der Beschuldigte – ein afghanischer Staatsbürger – soll die 55-Jährige am 28. April mit einem Messer bedroht und körperlich attackiert haben. Die Weinviertlerin leistete heftigen Widerstand – mehr dazu in Poysdorf: Frau wehrte Vergewaltigung ab (noe.ORF.at; 29.4.2020).

Während zunächst von einem Vergewaltigungsversuch ausgegangen worden war, wurde am Ende des Ermittlungsverfahrens die vollendete Vergewaltigung angeklagt. Der Frau wurde beim Angriff mit dem Messer eine Sehne durchtrennt. Sie erlitt somit eine schwere Körperverletzung, weshalb der Strafrahmen gemäß Paragraf 201 Absatz 2 Strafgesetzbuch fünf bis 15 Jahre betrug.

Causa sorgte für großes Aufsehen

Die Causa sorgte zu Beginn des Ermittlungsverfahrens für großes Aufsehen. Der Afghane wurde nach dem Vorfall zwar festgenommen und in die Justizanstalt Korneuburg überstellt – mehr dazu in Vergewaltigungsversuch: Täter überführt (noe.ORF.at; 5.5.2020). Weil der für die Entscheidung über die Verhängung der Untersuchungshaft zuständige Richter laut Staatsanwaltschaft „keinen dringenden Tatverdacht“ ortete, kam der 22-Jährige jedoch wieder auf freien Fuß.

Nach einem wenige Tage darauf bekanntgewordenen positiven DNA-Untersuchungsergebnis und einer daraus resultierenden Festnahmeanordnung durch die Staatsanwaltschaft wurden vom Landeskriminalamt (LKA) Niederösterreich umfangreiche Überprüfungen und Fahndungsmaßnahmen in diversen Asylunterkünften und an Kontaktadressen des Beschuldigten durchgeführt. Letztlich wurde der Afghane am 5. Mai gegen 22.00 Uhr in Traiskirchen von Beamten der örtlichen Polizeiinspektion festgenommen.

Prozesstermin wurde Medien nicht angekündigt

Der Prozess fand am vergangenen Donnerstag statt, war Medien allerdings nicht angekündigt worden. Der Termin fand sich nicht auf der wöchentlichen Medienvorschau des Landesgerichts Korneuburg, dem Verhandlungskalender, wieder. Vertreter der Presse waren daher laut „Kurier“ keine anwesend. Von Behördenseite wurde der Lapsus nach Angaben der Tageszeitung mit einer „urlaubsbedingten Panne“ begründet.