Zur Bluttat kam es in der Nacht auf den 23. September in einem Einfamilienhaus im Ortsteil Kledering. Die 55-jährige Frau wurde schwer mit einem Messer verletzt und starb kurze Zeit später im Krankenhaus. Der 57-jährige Beschuldigte, der sich am Mittwoch vor Gericht verantworten musste, war nach Ansicht des Geschworenengerichts dabei unzurechnungsfähig. Die Entscheidung ist nicht rechtskräftig.
Der 57-Jährige hatte nach der Attacke die Rettung verständigt. Er hatte sich auch selbst Verletzungen zugefügt. Nach kurzem Spitalsaufenthalt wurde er in die Justizanstalt Korneuburg eingeliefert. Die Frau erlitt laut Obduktion sechs Schnittverletzungen am Hals sowie mehrere weitere Wunden an beiden Händen. Als Todesursache gilt eine sogenannte Luftbrustfüllung und Bluteinatmung.
Psychiatrisches Gutachten: Unzurechnungsfähigkeit
Seitens des Landesgerichts Korneuburg war zunächst Untersuchungshaft über den 57-Jährigen verhängt worden. Diese wurde später in eine vorläufige Anhaltung umgewandelt. Das psychiatrische Gutachten bescheinigte dem Mann Unzurechnungsfähigkeit zum Tatzeitpunkt. Aufgrund von guten Therapieerfolgen stellte der Sachverständige allerdings Gerichtsangaben zufolge auch eine bedingte Einweisung in den Raum.
Dieser Auffassung schloss sich das Schwurgericht am Mittwoch nicht an, es wurde eine unbedingte Einweisung ausgesprochen. Wäre der Mann als schuldfähig angesehen worden, wäre ihm die Tat als Mord angelastet worden. Die entsprechende Hauptfrage bejahten die Laienrichter einstimmig.