Eine Ampulle Pfizer-Biontech Covid-19 Impfstoff.
APA/BARBARA GINDL
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Coronavirus

Impfanmeldung auch ohne Attest möglich

Personen der Hochrisikogruppe, die sich noch bis Montagabend zur Impfung anmelden können, brauchen ab sofort kein ärztliches Attest mehr, stattdessen können Befunde, Entlassungsbriefe oder Ambulanzkarten vorgelegt werden.

Kontrolliert wird die Zugehörigkeit zur Risikogruppe beim Impftermin. Durch die Dokumente muss für das Personal in den Impfstellen auf jeden Fall klar sein, dass die betreffende Person eine Krankheit gemäß der Covid-19-Risikogruppen-Verordnung hat, so Stefan Spielbichler, Sprecher der Rettungsleitstelle und Impfkoordination Notruf Niederösterreich. Patientenanwalt Gerald Bachinger spricht von einer Erleichterung: „Eine rasche und patientenorientierte Lösung wurde gefunden, die das Impfprocedere unterstützen und beschleunigen wird.“

Die zusätzliche Regelung ist eine Reaktion auf die im Vorfeld eingegangenen Beschwerden bei der Patientenanwaltschaft, da das Attest für Pensionistinnen und Pensionisten, Arbeitslose, Landwirte oder auch Selbstständige 50 Euro kostet – mehr dazu in Pensionisten müssen für Risikoattest zahlen (noe.ORF.at; 13.3.2021). Für Arbeitnehmer ist es kostenlos. Auch die Ärztekammer Niederösterreich sieht darin eine Ungerechtigkeit und fordert, dass bei allen Personengruppe das Covid-19-Risikoattest von der Versicherung übernommen wird. Rechtlich sei es nicht möglich, alle Ärzten vorzuschreiben, das Attest kostenlos auszustellen, da so ein Gutachten eine Privatleistung sei. Jeder Arzt könne darüber selbstständig entscheiden.

Die Österreichische Gesundheitskasse (ÖGK) findet, dass ein Attest für die Impfpriorisierung als Nachweis nicht notwendig sei. Das müsse unbürokratisch möglich sein, wie es auf Anfrage von noe.ORF.at hieß. Dass in Niederösterreich ein ärztliches Attest als Nachweis verlangt werde, sei aus Sicht der ÖGK nicht nachvollziehbar, da beispielsweise zuckerkranke Patientinnen und Patienten Diabetikerausweise hätten. Man werde ohenhin im April eine Bestätigung an alle Hochrisikopatientinnen und -patienten aussenden, auch damit soll man dann zur Impfung gehen können.

Spielbichler betont, dass der einfachste Nachweis das Attest sei, denn das bedeute auch den geringsten Kontrollaufwand für das Personal in den Impfstellen. Die Atteste verursachen aber vorher hohen Aufwand, meint Patientenanwalt Bachinger, da über die Hausärztinnen und -ärzte eine Flut an Anfragen eingebrochen sei. Dieser Arbeitsaufwand sei neben dem täglichen Betrieb einer Ordination nicht vertretbar.

Bei der Patientenanwaltschaft gehen auch Meldungen ein, dass Ärztinnen und Ärzte keine Termine mehr zur Attesterstellung frei haben und die betroffenen Personen daher für ihren Impftermin gar kein Attest bekommen könnten. „Auch für sie ist das natürlich eine Erleichterung, wenn sie ihre Befunde mitnehmen können“, so Bachinger.

Nächsten Termine für ältere Personen ohne Hochrisiko

Die Anmeldung für Personen mit besonders hohem Risiko ist noch bis Montagabend möglich. 20.000 Termine seien noch frei, so Stefan Spielbichler. Am Mittwoch soll die nächste Anmelderunde folgen, dieses Mal für Personen unter 80 Jahren, die nicht unter die Risikogruppen-Verordnung fallen. Wie weit man mit dem Alter runter geht, also ob es etwa ab 75 oder ab 70 Jahren möglich ist, stehe noch nicht fest, so Spielbichler gegenüber noe.ORF.at. Für diese Entscheidung müsse man die nächsten Lieferungen abwarten. Für diese Personen reiche beim Impftermin dann die E-Card oder ein Lichtbildausweis. Über 80-Jährige können sich auch bei diesen Terminen ab Mittwoch weiterhin anmelden, Personen der Hochrisikogruppe, die unter dem Alterslimit liegen, nicht mehr, heißt es.