Impfung
APA/EXPA/Johann Groder
APA/EXPA/Johann Groder
Coronavirus

Impfstatus: Auswirkungen aufs Berufsleben

Die Impfkampagne nimmt nun Fahrt auf, aber ist die Impfung Privatsache oder muss man dem Arbeitgeber seinen Impfstatus bekannt geben? Die Auswirkungen auf das Berufsleben hängen stark von der Branche ab, heißt es dazu aus der Arbeiterkammer.

Für die meisten Firmen ist es von großem Interesse, dass sich möglichst viele Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter gegen das Coronavirus impfen lassen. Einerseits, damit diese vor einer schweren Erkrankung geschützt sind, andererseits will man auch im Arbeitsleben wieder weitgehend zur Normalität zurückkehren, Kundenkontakte pflegen oder Geschäftsreisen machen.

Muss man seiner Chefin oder seinem Chef aber sagen, ob man sich impfen hat lassen? Grundsätzlich nein, sagt Bernhard Rupp, Leiter der Abteilung für Gesundheitspolitik in der Arbeiterkammer Niederösterreich. Rein rechtlich dürfe der Arbeitgeber, ähnlich wie bei einer Schwangerschaft, keine sensiblen Gesundheitsdaten erfragen. Doch in der Praxis sehe das oft ganz anders aus.

Wachsender Druck auf bestimmte Berufsgruppen

„Vor allem im Gesundheitsbereich ist es Usus, dass man nach dem Impfstatus gefragt wird. Ohne Vorweis bekommt man in dieser Branche keinen Job“, berichtet Rupp. Aber auch in der Kulturbranche gebe es bereits Verträge, in denen nach einer Impfung verlangt werde. „Ein Schauspieler im Theater tut sich natürlich schwer, mit Mundschutz auf der Bühne stehen“, so Rupp. Seitens der Kulturbranche seien deshalb bereits Anfragen an die Arbeiterkammer herangetragen worden.

Und auch der Druck auf Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, die beruflich mit Schutzbedürftigen zu tun haben – etwa mit Kindern oder Kranken, könnte laut Rupp steigen. Paragraph 17 des Epidemiegesetzes könnte es ermöglichen, die Impfung gewisser Personengruppen zum Schutz anderer zu verordnen. Aktuell gebe es aber keinen aktuellen Erlass dazu, betont Rupp im Gespräch mit noe.ORF.at.

Konsequenzen auch von Studien abhängig

Ob es auch berufliche Konsequenzen haben könnte, wenn man sich nicht impfen lässt, sei derzeit noch nicht abschätzbar. Hier komme es ganz darauf an, ob man das Virus auch nach der Impfung noch weitergeben könne, sagt der Arbeitsrechtsexperte. Diese Daten seien aber noch ausständig. Aber: „Wenn man als Geimpfter tatsächlich keine Infektion weitergeben kann, dann wird es haarig. Dann sind Geimpfte klar im Vorteil, um beispielsweise wieder Kundenkontakte oder Geschäftsreisen ohne große Einschränkungen aufnehmen zu können“, hält Rupp fest.

Sollte das der Fall sein, könnten Nicht-Geimpfte oder Personen, die ihren Impfstatus nicht bekannt geben möchten, ihrem Job womöglich nicht mehr im selben Ausmaß nachgehen, wie noch vor der Pandemie. Doch Bernhard Rupp hält fest: Kündigen könne ein Arbeitgeber ohnehin jederzeit, wenn er wolle – auch ohne Nennung von Gründen.