Chronik

Kinderwunschklinik-Prozess wird wiederholt

Der Prozess gegen einen Anästhesisten wegen grob fahrlässiger Tötung einer Patientin in einer Kinderwunschklinik in Baden muss wiederholt werden. Das Oberlandesgericht Wien (OLG) hob das Unzuständigkeitsurteil auf. Der Prozess beginnt damit von Neuem.

Wie die Tageszeitung „Kurier“ am Donnerstag berichtete, hatte das Oberlandesgericht Wien das Unzuständigkeitsurteil des Landesgerichts in Wiener Neustadt nach einer Beschwerde des Verteidigers aufgehoben. Der 64-jährige Anästhesist muss sich somit erneut wegen grob fahrlässiger Tötung vor einem Richter verantworten.

Der Arzt stand vergangenen Dezember vor Gericht, weil er eine bereits angebrochene Flasche des Narkosemittels Propofol in seinem privaten Kühlschrank aufbewahrt und es am nächsten Tag drei Patientinnen im Zuge einer Follikel-Punktion verabreicht haben soll. Durch die unsachgemäße Lagerung entstandene Keime sollen dabei zum Tod einer 32-Jährigen und zu schweren Komplikationen bei zwei weiteren Frauen geführt haben.

Oberlandesgericht sah keinen Vorsatz

Der Einzelrichter war in dem Prozess zur Erkenntnis gelangt, dass der Angeklagte vorsätzlich und nicht grob fahrlässig gehandelt habe, weil er gewusst haben müsste, dass das Propofol nicht mehr verwendbar war und er daher das Risiko bewusst in Kauf nahm. Daher wollte er das Verfahren wegen des Tatbestands der Körperverletzung mit tödlichem Ausgang an ein Schöffengericht weiter delegieren – mehr dazu in Unzuständigkeitsurteil in Causa Babyklinik (noe.ORF.at; 9.12.2020).

Das OLG teilte diese Rechtsmeinung nicht. „Dass der Angeklagte die tatsächliche Verkeimung des angebrochenen Propofol ernstlich für möglich hielt und sich damit abfand, wurde jedenfalls ausdrücklich nicht angenommen, sodass auch insoweit kein vorsätzliches Handeln indiziert ist“, zitierte der „Kurier“ aus dem Urteil. Somit kommt es zu einem neuen Prozess mit einem neuen Einzelrichter, sagte die Vizepräsidentin des Landesgerichts Wiener Neustadt, Birgit Borns, auf Anfrage von noe.ORF.at.