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Politik

Tiertransport & Co.: Start für Volksbegehren

Am Montag startet die Eintragungswoche für sieben Volksbegehren, u. a. auch jenes zum Thema Tierschutz, das von Niederösterreichs Landesrat Gottfried Waldhäusl (FPÖ) initiiert wurde. Es richtet sich gegen die bis zu 30 Stunden langen Tiertransporte.

275.000 Menschen haben das Volksbegehren mit dem Titel „Stoppt Lebendtier-Transportqual“ schon vor der offiziellen Eintragungswoche unterzeichnet und damit die notwendigen 100.000 Unterschriften für eine Behandlung im Nationalrat überschritten. Als Ziel hatte sich Tierschutzlandesrat Gottfried Waldhäusl mindestens 500.000 Unterschriften gesetzt.

„Bis zu sieben Tage dürfen Tiere in Lkws kreuz und quer durch Europa transportiert werden, diese Zustände müssen ein Ende haben“, so Waldhäusl. Rinder, Schafe und Ziegen dürfen bis zu 30 Stunden ohne Pause transportiert werden, Schweine bis zu 24 Stunden.

Das Volksbegehren hat zum Ziel, dass Tiere künftig vom Bauernhof nur noch zum nächstgelegenen Schlachthof transportiert werden dürfen. Unterstützt wird es von der Tierschutz-Austria-Präsidentin und ehemaligen Grünen-Parteichefin Madeleine Petrovic.

Antikorruptions- und Transparenz-Gesetze gefordert

Unterstützungen werden auch für sechs weitere Volksbegehren gesammelt. Etwa das „Rechtsstaat & Antikorruptionsvolksbegehren“. „Postenschacher, Freunderlwirtschaft und Ämterpatronage, Druck auf Kontrollorgane wie Justiz und Medien, Gesetzeskauf, intransparente Parteienfinanzierung, Misswirtschaft, Beschaffungs-, Privatisierungs- und Bankenskandale: All das kostet uns jährlich Milliarden Euro an Steuergeld“, heißt es in der offiziellen Begründung.

Gefordert werden unter anderem umfassende Antikorruptions- und Transparenz-Gesetze. Ziel sei es, Anstand in die Politik zu bringen sowie die Unabhängigkeit der Justiz zu stärken.

Kritik an niedrigem Arbeitslosengeld

Dass in Österreich das Arbeitslosengeld sehr niedrig sei und in der Regel unter 55 Prozent des letzten Nettoeinkommens betrage, kritisieren die Initiatoren von „Arbeitslosengeld RAUF!“. Der OECD-Mittelwert liege bei etwa 70 Prozent.

Gefordert wird daher eine dauerhafte Erhöhung des Arbeitslosengeldes auf mindestens 70 Prozent sowie eine Entschärfung der Zumutbarkeits-Bestimmungen, „weil ein Sozialstaat, welcher dieser Bezeichnung gerecht werden soll, auch eine wirkliche Reform des Arbeitslosenversicherungsgesetzes verdient". Als Argumente werden Armutsbekämpfung und Schutz vor Lohndumping angeführt.

Initiative für bedingungsloses Grundeinkommen

„Bedingungsloses Grundeinkommen umsetzen!“, fordern die Initiatoren eines weiteren Volksbegehrens. Ziel sei es, jeder Person mit Hauptwohnsitz in Österreich ein menschenwürdiges Dasein „und echte Teilhabe an der Gesellschaft“ zu ermöglichen.

Höhe, Finanzierung und Umsetzung sollen – unter Beteiligung der Zivilgesellschaft – gesetzlich verankert werden.

Für die mentale Gesundheit Jugendlicher

Für die mentale Gesundheit Jugendlicher setzen sich die Initiatoren des "Mental Health Jugendvolksbegehrens“ ein. Unter anderem durch die Pandemie habe sich die Situation der seelischen Gesundheit von Kindern und Jugendlichen massiv verschlechtert.

Wichtig sei es, Probleme rechtzeitig zu erkennen. Die Zahl von Helfern wie Schulpsychologinnen müsse ausgebaut werden. Auch im Lehrplan soll das Thema psychische Gesundheit verankert werden, wird gefordert.

Zwei Mal gegen die Impfpflicht

Gleich zwei Volksbegehren haben die Impfpflicht zum Thema. „Nein zur Impfpflicht“ tritt gegen jede Art von verpflichtender Impfung auf, insbesondere will man minderjährige Kinder schützen. Mit der Covid-Impfpflicht wolle der Staat das Volk zur Teilnahme an einem genetischen Experiment zwingen, wird argumentiert. Die Wirkung der Covid-Impfung wird angezweifelt.

Auch „Impfpflichtabstimmung: NEIN respektieren!“ tritt gegen die Impfpflicht auf. Die Mehrheit der Österreicherinnen und Österreicher sei gegen die Impfpflicht, mit dem Volksbegehren will man den Gesetzgeber auffordern, den Willen des Volkes umzusetzen.

Unterschrieben werden können die Volksbegehren am Gemeindeamt oder online mittels Handysignatur bis zum kommenden Montag, 9. Mai.