Vom Ziviltechniker, der mit der Planung beauftragt war, bzw. dessen Versicherung ist laut Aussendung der Schaden von rund 2,95 Millionen Euro zu begleichen. Die Landesregierung genehmigte den Vergleichsvorschlag in ihrer Sitzung am Dienstag. Mit dieser Einigung können demnach eine mehrjährige Prozessdauer, das damit verbundene Risiko und die Verfahrenskosten vermieden werden. Rechtswirksam werde der Vergleich erst durch Zahlung der offenen Beträge.
Die Wirtschaftswegbrücke mit einer Stützweite von 25 Metern war am 7. Juni 2020 eingestürzt. Sie war noch nicht für den Verkehr freigegeben. Als Ursache stellte eine externe Expertenkommission einen Berechnungsfehler bei der Planung der Statik fest – mehr dazu in Brückeneinsturz: Berechnungsfehler bestätigt (noe.ORF.at; 14.7.2020). Auch eine baugleiche Brücke wies Mängel auf. Das Land Niederösterreich hatte daraufhin den Ziviltechniker auf Schadenersatz geklagt.