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pixabay/capri23auto
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Wirtschaft

Kredithaftungen: FMA will genau prüfen

Damit Privatpersonen wieder leichter zu Immobilienkrediten kommen, überlegt das Land, Haftungen für diese zu übernehmen. Dazu braucht es allerdings die Zustimmung der Finanzmarkaufsicht (FMA). Diese will das Vorhaben genau prüfen.

Bei einem Treffen von Landeshauptfrau Johanna Mikl-Leitner (ÖVP) mit Bankenvertretern wurden die strengeren Kreditvergaberegeln, die die Finanzmarktaufsicht diesen Sommer erließ, von allen Seiten als nicht praxisnah kritisiert. Weil viele – vor allem junge Familien – aufgrund der sogenannten Kreditinstitute-Immobilienfinanzierungsmaßnahmen-Verordnung (KIM-Verordnung) nun keinen Immobilienkredit mehr aufnehmen könnten, pochte man auf eine Überarbeitung der Verordnung.

Außerdem wurde angekündigt, dass das Land für Personen, die sich zum ersten Mal Immobilieneigentum anschaffen, Haftungen bei den Eigenmitteln in der Höhe von fünf Prozent übernehmen könnte. Laut der neuen Verordnung braucht man für die Aufnahme eines Immobilienkredits seit 1. August nämlich mindestens 20 Prozent Eigenmittel. Würde das Land für fünf Prozent eine Haftung übernehmen, würde sich dieser Anteil auf 15 Prozent reduzieren, so die Überlegung. Dafür braucht es neben einem Beschluss im Landtag aber auch die Zustimmung der FMA.

FMA zurückhaltend, aber gesprächsbereit

Bei dieser reagierte man am Montag auf Nachfrage von noe.ORF.at zurückhaltend, aber gesprächsbereit. „Es ist gut, wenn sozialpolitische Herausforderungen von der Sozialpolitik gelöst werden, Kreditvergabestandards eignen sich dafür allerdings nicht“, sagt Klaus Grubelnik, Sprecher der FMA. Das habe sich schon in der Finanzkrise 2008 gezeigt. Um Blasen zu vermeiden, sei eine erhöhte Aufmerksamkeit bei Immobilienkrediten angebracht, heißt es.

FMA könnte Kredit-Haftungen des Landes zustimmen

Wie berichtet, könnte das Land Niederösterreich Haftungen für Immobilienkredite übernehmen. Die FMA müsste dem zustimmen. Sie zeigt sich grundsätzlich offen für Gespräche, will aber genau prüfen.

FMA: Es kommt auf die Ausformulierung an

Die KIM-Verordnung soll laut FMA die Stabilität des Finanzmarktes schützen. Vereinfacht gesagt geht es darum, dass sichergestellt werden soll, dass sich Kreditnehmerinnen und -nehmer einen Kredit auch tatsächlich leisten können. Wenn also das Land die Absicht habe, Haftungen zu übernehmen, dann sei das grundsätzlich in Ordnung, so FMA-Sprecher Grubelnik gegenüber noe.ORF.at.

Man müsse sich aber die Ausformulierung genau anschauen und hinterfragen, welche Auswirkung sie habe und ob dafür die KIM-Verordnung geändert werden muss. Eine Änderung sei grundsätzlich möglich, denn es sei üblich, dass Verordnungen nach einer gewissen Zeit evaluiert werden, so Grubelnik. Dafür erwarte man bei der FMA aber konkrete Zahlen der Banken.

Zur Kritik der Banken, dass sie Kunden, denen sie vor Inkrafttreten der Verordnung ohne Bedenken einen Immobilienkredit gegeben hätten, jetzt ablehnen müssten, entgegnet der FMA-Sprecher, dass die Banken durchaus einen gewissen Spielraum hätten. „Bei 20 Prozent der Kredite, die eine Bank vergibt, müssen nicht alle KIM-Kriterien erfüllt werden,“ so Grubelnik.

WIFO sieht Haftungsübernahme skeptisch

Beim Institut für Wirtschaftsforschung (WIFO) sieht man die mögliche Haftungsübernahme des Landes hingegen skeptisch. Gegenüber „Ö1“ betonte Wirtschaftsforscher Thomas Url, dass dadurch Privathaushalten zwar die Schuldenaufnahme erleichtert würde, allerdings gleichzeitig auch die Gefahr einer Überschuldung steige. Vor allem angesichts steigender Zinsen warnt er vor einer Schuldenfalle, bei der man am Ende weder die Hypothek bedienen könne noch ein Eigenheim habe.