Politik

SPÖ kritisiert Landesrechnungshof

Die SPÖ hat am Dienstag ein Gutachten zur Sonderprüfung des Landesrechnungshofes (LRH) rund um vermutete illegale Parteienfinanzierung präsentiert. Laut Verfassungsrechtler Heinz Mayer habe der LRH „nicht aufgedeckt, sondern zugedeckt“.

Mayer sprach von einer Verfehlung des Prüfauftrages. Es sei gefragt gewesen, die Kosten jedes einzelnen Inserats anzugeben. Die Ausführungen seien jedoch pauschal erfolgt und demnach „nicht verwertbar“. Mayer hielt in seinem Gutachten zudem fest, dass Geschäfts-, Betriebs- oder Amtsgeheimnisse vom LRH in einem vertraulichen Zusatzbericht zu behandeln seien, „der als solcher dem Rechnungshof-Ausschuss des Landtags zu übermitteln ist“.

Es sei „im Gegensatz zur Auffassung des Landesrechnungshofes“ festzustellen, „dass das Vorliegen von Geschäfts- und Betriebsgeheimnissen des Landesrechnungshofes nicht berechtigt, dem Rechnungshof-Ausschuss des niederösterreichischen Landtages diese Informationen vorzuenthalten“, betonte der Jurist bei einem Pressegespräch in Wien.

Schnabl kündigt neuen Gesamtprüfungsauftrag an

SPÖ-Landesparteichef und Landeshauptfrau-Stellvertreter Franz Schnabl nahm den Ball auf und kündigte einen neuerlichen Gesamtprüfungsauftrag an den LRH an. Selbiger soll schon am Mittwoch an Landtagspräsident Karl Wilfing (ÖVP) übermittelt werden. Unterstützt wird der Antrag von NEOS und Grünen, wie es auf APA-Anfrage von den beiden Parteien hieß. Notwendig sind Unterschriften von 19 Mandataren, diese Marke wäre laut den Ankündigungen somit erreicht – die SPÖ stellt 13 Landtagsabgeordnete, NEOS und Grüne haben jeweils drei.

Mayer hatte in seiner Expertise festgestellt, dass ein Zusatzauftrag wegen unvollständiger Erledigung des Prüfauftrages durch ein Drittel der Abgeordneten des Landtages nicht möglich sei. Ein diesbezüglicher Antrag sei demnach zu Recht nicht zugelassen worden.

Schnabl sieht in der Causa auch noch eine „Reservemöglichkeit“. Im Nationalrat könnte ein entsprechender Prüfantrag an den Bundesrechnungshof gestellt werden, sagte er in dem Pressegespräch. Er könne sich auch vorstellen, dass es Landesgesellschaften verboten wird, Inserate in parteinahen Medien zu schalten. Nicht zuletzt soll bei Überschreitung der Wahlkampfkosten die Landesparteienförderung z. B. für ein Jahr einbehalten werden. Entsprechende Anträge sollen „nach dem Fall der Absoluten“ der ÖVP eingebracht werden.

Erste Ergebnisse im Dezember veröffentlicht

Anfang Dezember waren Überprüfungsergebnisse bezüglich Landesgesundheitsagentur (LGA), Radland und Familienland vorgelegt worden. Vom LRH bemängelt wurden vorwiegend strukturelle Dinge. Schnabl betonte daraufhin, er sehe keinen Beitrag „zu mehr Transparenz, in welche ÖVP-nahen Kanäle Steuergelder versickern“. Der Prüfauftrag werde „ganz klar nicht erfüllt“. Zudem ortete der Landesvize, dass im Vergleich von Roh- und Endbericht Passagen „verändert oder geschönt“ worden seien. Das erhärte den Verdacht, dass es „massiven Aufklärungsbedarf“ gebe. Geprüft werde von der SPÖ die Beantragung eines U-Ausschusses für die Zeit nach der Landtagswahl am 29. Jänner.

Landeshauptfrau Johanna Mikl-Leitner (ÖVP) hatte erst vergangene Woche im APA-Interview festgestellt, in den bisher veröffentlichten LRH-Berichten im Rahmen der Sonderprüfung „keinerlei Beanstandungen“ zu sehen. „Jetzt versucht man, durch Angriffe gegen die Institution Rechnungshof noch einmal Kritik zu üben. Es wäre gut, wenn man Prüfungsergebnisse akzeptiert, auch wenn einem das persönlich nicht passt“, meinte Mikl-Leitner in Richtung der anderen Parteien.

LRH-Direktorin Edith Goldeband hatte im Dezember festgehalten, dass die drei vorliegenden Berichte „mit bestem Wissen und Gewissen“ verfasst worden seien. Daten seien nicht anonymisiert worden, um Transparenz zu verhindern, „sondern weil das die Verfassungsregeln sind“. Es gebe eine Offenlegungsverpflichtung der Gesellschaften gegenüber dem Landesrechnungshof. Dieser dürfe dann aber nur das berichten, was keine Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse oder den Datenschutz verletze.

LRH-Direktorin: „Haben nichts zugedeckt“

Goldeband sagte am Dienstagabend gegenüber dem ORF Niederösterreich, sie kenne das Gutachten noch nicht. „Wir haben in unseren Berichten nichts zugedeckt. Wir haben uns genau an die Verfassung gehalten, die besagt, dass wir Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse bewahren müssen. Aber trotzdem enthält der Bericht sehr wertvolle Informationen, zum Beispiel über die Ausgaben von Inseraten.“

Die Direktorin verwies außerdem auf den Rechnungshofausschuss. „Was die vertraulichen Zusatzberichte anbelangt – ich habe am 15. Dezember mündlich Auskunft erteilt im Rechnungshofausschuss – da war der Herr Professor Mayer natürlich nicht anwesend – zu den Punkten, die ein Betriebs- und Geschäftsgeheimnis berührt haben. Im Übrigen verfassen wir unsere Berichte so, dass keine Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse verletzt werden. Da dürfen wir auch schon während der Überprüfung nicht.“

Den neuen Prüfauftrag werde man sich ansehen und verfassungskonform umsetzen. „Wir sind unparteilich. Wir liefern objektive Informationen im Rahmen der Landesverfassung, aber keine Wahlkampfmunition“, so Goldeband gegenüber dem ORF Niederösterreich.

Verdacht der illegalen Parteienfinanzierung

Insgesamt gearbeitet wird seitens des LRH an elf Berichten. Überprüft werden Zahlungsflüsse von März 2017 bis Mai 2022 in Verbindung mit Inseraten und Werbung, Förderungen, Spenden, Sponsorings, Dienstleistungen im Beratungs-, Veranstaltungs- und Agenturwesen, Kooperationen und Mitgliedschaften in Vereinen. Evaluiert werden etwa Konzepte für Kommunikation oder Social Media sowie Verträge bzw. Vereinbarungen für einzelne Zahlungen. SPÖ, FPÖ, Grüne und NEOS vermuten illegale Parteienfinanzierung durch die ÖVP, von der die Vorwürfe zurückgewiesen werden.

Die fünf Aufträge für eine Sonderprüfung kamen von Landtagsabgeordneten der SPÖ, FPÖ, Grünen und NEOS. Vier betreffen die Hypo NOE, die Wirtschaftsagentur des Landes ecoplus, den Energieversorger EVN und dessen Töchter sowie die Landesgesundheitsagentur (LGA). Der fünfte Antrag umfasst die NÖ Energie- und Umweltagentur GmbH, die NÖ Familienland GmbH, die Radland GmbH, die Niederösterreichische Verkehrsorganisationsges.m.b.H., die Natur im Garten GmbH mit Natur im Garten Service GmbH und Die Garten Tulln GmbH sowie die NÖ.Regional.GmbH.