Bilder aus dem Mastbetrieb im Februar 2023
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Chronik

Missstände in Mastbetrieb: Haltungsverbot droht

Wegen Missständen in einem Mastbetrieb im Bezirk St. Pölten steht ein Tierhaltungsverbot gegen den Betreiber im Raum. Ein Bescheid der Bezirkshauptmannschaft werde vorbereitet, bestätigt das Land eine Aussendung des Vereins Gegen Tierfabriken (VGT).

Zuständig für die Verhängung eines Tierhaltungsverbotes ist die Bezirkshauptmannschaft. Für noe.ORF.at war sie am Freitag nicht für eine Stellungnahme erreichbar. Gegenüber der APA hielt man sich bedeckt. Die Behörde „prüft in objektiver Weise alle rechtlichen Möglichkeiten sowie die sich daraus ergebenden rechtlichen und faktischen Konsequenzen“, wurde mitgeteilt. Grundlage dafür sei das Tierschutzgesetz. Aufgrund der Rechtslage dürfe man zu konkreten Verfahren jedoch keine näheren Auskünfte geben, hieß es von der Bezirkshauptmannschaft.

Der VGT, der unter anderem Aufnahmen von toten und verwesenden Tieren in dem Betrieb veröffentlicht hatte, sprach am Freitag in einer Aussendung jedenfalls von einem „wichtigen Erfolg“.

Sterbende Lämmer, Rinder in Fäkalien

Der VGT hatte im Jahr 2013, vergangenen September und heuer auf die Missstände hingewiesen und Anzeigen eingebracht. Fotos und Videos zeigten unter anderem sterbende und verwesende Lämmer, Ziegen und Rinder, Tiere in Fäkalien und Kadaver in Tonnen vor dem Gebäude. Der Verein forderte ein Tierhaltungsverbot. Der Bescheid, der in Vorbereitung sein dürfte, sei „der erste wichtige Schritt“, meinte Lena Remich vom VGT.

Nach Zustellung gelte eine Frist von vier Wochen, in der der Betreiber eine Beschwerde an das Landesverwaltungsgericht erheben könne, wurde in der Aussendung informiert. Der Rechtsweg „könnte zu weiteren Verzögerungen führen“.

Prozess gegen Landwirt endete mit Diversion

Ein Prozess um Tierquälerei gegen den Betreiber am Mittwoch der Vorwoche am Landesgericht St. Pölten endete mit Diversion – mehr dazu in Landwirt vor Gericht: VGT ortet neue Missstände (noe.ORF.at; 26.4.2023). Dem Mann wurde vorgeworfen, kranke Tiere nicht ordnungsgemäß behandelt bzw. betreut und sie nicht von Artgenossen abgesondert zu haben.

Schafe, Ziegen sowie 16 Rinder soll der Beschuldigte in Buchten gehalten haben, die vollständig und fußgelenkshoch mit einer flüssigen Schicht aus Gülle bedeckt waren. Als Tatzeitraum wurde 16. August bis 9. September 2022 angegeben. Der großteils geständige Inhaber willigte ein, gemeinnützige Leistungen im Ausmaß von 140 Stunden zu erbringen.