Chronik

AK zu kika/Leiner: „Gutscheine rasch einlösen“

Nach der Insolvenz von kika/Leiner ist die Verunsicherung bei den Konsumentinnen und Konsumenten groß, was mit bereits angezahlter Ware bzw. mit Gutscheinen passiert. Die Arbeiterkammer rät dazu, Gutscheine rasch einzulösen.

„Personen, die noch Gutscheine zu Hause haben, sollten diese einlösen, solange die Ediktsdatei noch nicht veröffentlicht ist“, empfiehlt Sandra Nowak, Leiterin der Konsumentenberatung der Arbeiterkammer Niederösterreich, am Dienstag im Interview mit noe.ORF.at. Die Ediktsdatei enthält Informationen über die Eröffnung und wichtige Verfahrensschritte von Insolvenzverfahren. Einkaufen sollte man nur Gegenstände, die man auch gleich mit nach Hause nehmen kann. „Wichtig ist natürlich, zu schauen, ob sie nicht beschädigt sind, weil das Sachen sind, die normalerweise im Geschäft herumstehen oder im Lager liegen.“

Wer bereits eine Anzahlung geleistet hat, muss laut Nowak vorerst die Veröffentlichung der Ediktsdatei abwarten. Hier gehe es um die Frage, ob der Insolvenzverwalter in die Verträge eintritt oder von diesen zurücktritt, so Nowak. „Tritt er ein, ändert sich für den Kunden nichts. Dann wird der Vertrag erfüllt, so wie wenn es kein Sanierungs- oder Insolvenzverfahren geben würde. Das heißt, er bekommt die Ware und bezahlt den Endpreis.“

Tritt der Insolvenzverwalter allerdings vom Vertrag zurück, „ist es für den Konsumenten nicht so lustig“, sagt Nowak. „Dann bekommt man nur eine Quote: im Sanierungsverfahren 20 Prozent auf zwei Jahre und für die Forderungsanmeldung muss man noch 25 Euro bezahlen“, so die Expertin der Arbeiterkammer.

Betriebsversammlungen gestartet

Seit Dienstag finden in den kika/Leiner-Filialen Betriebsversammlungen statt. „Wir sagen gleich mal vorab: Die Arbeitsverhältnisse sind nicht aufgelöst. Der reine Tatbestand einer Insolvenzöffnung bedeutet nicht gleichzeitig, dass das Dienstverhältnis beendet wird. Wir klären die Dienstnehmer dahingehend auf, dass sie auf jeden Fall weiter zur Arbeit kommen müssen, damit die Entgeltansprüche gesichert bleiben“, sagt Daniela Aigelsreiter, Insolvenzrechtsexpertin der Arbeiterkammer Niederösterreich.

Im Gegensatz zu den Gläubigerforderungen seien die Gehälter der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter gesichert. „Bei den Dienstnehmern haben wir den Vorteil, dass wir einen Insolvenzentgeltfonds haben, der quasi einspringt und die Gehälter zu 100 Prozent sichert“, so Aigelsreiter.

Kika/Leiner stellte Insolvenzantrag

Die angeschlagene Möbelkette Kika/Leiner hat unter ihrem neuen Eigentümer Hermann Wieser am späten Montagnachmittag ein Sanierungsverfahren ohne Eigenverwaltung am Landesgericht St. Pölten beantragt. Die unbesicherten Gläubigerforderungen (Passiva) belaufen sich auf 132 Mio. Euro, zum Vermögen (Aktiva) machte das Unternehmen keine Angaben, teilten AKV, Creditreform und KSV mit.

Laut dem neuen Eigentümer sollen österreichweit 23 Filialen geschlossen werden, vier davon in Niederösterreich. Etwa 1.900 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter dürften ihren Job verlieren. „Wir wissen bisher nicht schwarz auf weiß, welche Filialen tatsächlich geschlossen werden. In den Filialen, in denen es zu einer Schließung kommen sollte, wird es aber eine zweite Runde einer Betriebsversammlung geben, wo wir explizit auf dieses Thema eingehen werden“, sagt Daniel Skarek, Regionalsekretär der Gewerkschaft GPA.

Unternehmen: „Anzahlungen sind gesichert“

Das angekündigte Sanierungsverfahren ohne Eigenverwaltung bei der Möbelkette wurde am Dienstag am Landesgericht St. Pölten eröffnet. Den Gläubigern wird eine Quote von 20 Prozent zahlbar innerhalb von zwei Jahren angeboten – mehr dazu in Kika/Leiner: Sanierungsverfahren eröffnet (noe.ORF.at; 13.6.2023). Gläubiger können ihre Forderungen bei Gericht bis zum 8. August anmelden. Die erste Gläubigerversammlung ist für den 21. August angesetzt, die Abstimmung über den Sanierungsplan soll am 25. September stattfinden.

Die unbesicherten Gläubigerforderungen (Passiva) der Möbelkette belaufen sich laut Kreditschützern auf 132 Mio. Euro. In den angeführten Passiva sind laut KSV die Gutscheinforderungen sowie von den Kunden geleisteten Anzahlungen nicht enthalten. Die Forderungen der Gutscheingläubiger sowie die bereits von Kunden geleisteten Anzahlungen sind laut Unternehmensangaben gesichert und eine Anmeldung ist daher nicht notwendig, zitieren die Kreditschützer aus dem Insolvenzantrag. Zum Vermögen (Aktiva) machte die Möbelkette keine Angaben.