Politik

Korneuburg: Umwidmung gesetzeskonform

Im Fall einer umstrittenen Widmung von Gewerbegebiet in Bauland, hat die Volksanwaltschaft nun entschieden, dass die Vorgänge rechtskonform waren. Die Umwidmung in Korneuburg war Kaufbedingung in einem privaten Vertrag, diesen kann die Volksanwaltschaft aber nicht prüfen.

Raiffeisen-Lagerhaus verkaufte die Lagerhaus-Gründe in Korneuburg an ein Unternehmen einer österreichischen Milliardärsfamilie. Im privaten Kaufvertrag war bereits von der Umwidmung des Gewerbegebiets in wertvolleres Bauland die Rede, und zwar als Bedingung für das Zustandekommen des Kaufs. Erst danach beschloss der Gemeinderat die Umwidmung.

Im Gemeinderat sitzen mehrheitlich ÖVP-Politikerinnen und -Politiker. Die SPÖ Korneuburg vermutete eine Anlasswidmung. Sie brachte gemeinsam mit der FPÖ eine Beschwerde bei der Volksanwaltschaft ein. Diese stellte nun fest, dass die Umwidmung selbst rechtskonform ablief, so die zuständige Volksanwältin Gaby Schwarz (ÖVP): „Wir haben keinen Missstand in der Verwaltung festgestellt.“

Volksanwaltschaft kann Kaufvertrag nicht prüfen

Die Volksanwaltschaft kann nämlich nur die Vorgänge in der Verwaltung – also in diesem Fall in der Stadtgemeinde – prüfen und nicht den privaten Kaufvertrag. „Ob die von der Mehrheit des Gemeinderates im Rahmen des planerischen Gestaltungsspielraums gewählte Lösung die beste und zweckmäßigste ist, hat weder die Volksanwaltschaft noch der Verfassungsgerichtshof zu beurteilen. Die getroffene Lösung muss ‚nur‘ mit dem Gesetz im Einklang stehen", heißt es in der Stellungnahme der Volksanwaltschaft.

Die SPÖ Korneuburg nehme das zur Kenntnis, heißt es in einer Stellungnahme gegenüber noe.ORF.at: „Man kann nur hoffen, dass tatsächlich objektiv und ausreichend geprüft wurde. Unsere rechtlichen Möglichkeiten sind damit erschöpft, nun könnten nur mehr betroffene Anrainer*innen, denen wir bei Bedarf gerne unsere Unterstützung anbieten, im Zuge eines Verwaltungsverfahrens bis zum VfGH ziehen.“

Die Stadt-SPÖ fordert jetzt gesetzliche Änderungen bei Umwidmungen und verweist auf „persönlich bereichernde Umwidmungen“ des Grafenwörther Bürgermeisters Alfred Riedl (ÖVP). Die Bezirkshauptmannschaft Tulln hatte eine inhaltliche Prüfung des vielkritisierten Projekts „Sonnenweiher“ abgelehnt – mehr dazu „Mini-Dubai“: BH erteilt inhaltlicher Prüfung Absage (noe.ORF.at; 12.9.2023).

ÖVP sieht „politisch motivierte Anzeige“

Die ÖVP sieht im Prüfungsergebnis der Volksanwaltschaft einen Erfolg: „Die Volksanwaltschaft hat das Verfahren aber eingestellt (die Volksanwaltschaft kann kein Verfahren einstellen; Anm.) und attestiert, dass beim Verkauf und der Widmung der Lagerhaus-Grundstücke alle Vorgänge richtig und vor allem rechtlich korrekt abgelaufen sind." Das bezieht sich eben auf die Prozesse innerhalb der Stadtgemeinde.

Die ÖVP spricht in dem Fall von „politisch motivierten Anzeigen und haltlosen Anschuldigungen“. Das Projekt sei „enorm positiv für die Entwicklung unserer Stadt, da ein ehemaliges Betriebsgebiet als Wohngebiet neuen Nutzen findet“, wird der Korneuburger Bürgermeister Christian Gepp (ÖVP) in einer Aussendung zitiert.