Chronik

Kind in Hundebox gequält: Prozess startet

Der Fall eines zwölfjährigen Buben, der im Waldviertel in eine Hundebox gesperrt, mit Wasser übergossen und gequält wurde, hat im vergangenen Juni für Entsetzen gesorgt. Ab Montag stehen die beschuldigte Mutter und eine mutmaßliche Komplizin in Krems vor Gericht.

Die heute 33-Jährige soll ihren Sohn über Monate hinweg – bis November 2022 – geschlagen, gefesselt und ihn immer wieder Stunden lang in eine Hundebox eingesperrt und mit kaltem Wasser übergossen haben. Zudem soll sie das Kind hungern lassen haben. Am 22. November lag die Körpertemperatur des Buben nur mehr bei 26,8 Grad, er fiel in ein dadurch bedingtes Koma. Eine Sozialarbeiterin setzte die Rettungskette in Gang, der Bub überlebte sein Martyrium – mehr dazu in Sohn in Hundebox gesperrt und gequält (noe.ORF.at; 12.6.2023).

Mutter wegen versuchten Mordes vor Gericht

Die Staatsanwaltschaft Krems wirft der 33-Jährigen vor, einen akut lebensbedrohlichen Zustand ihres Kindes herbeigeführt und keine medizinische Versorgung veranlasst zu haben und erhebt unter anderem Anklage wegen des versuchten Mordes an dem Buben. Ein Vorwurf, den die Verteidigerin Astrid Wagner zurückweist. Ihre Mandantin werde sich dazu nicht schuldig bekennen, es fehle der Vorsatz.

In den beiden anderen Anklagepunkten, dem Vergehen des Quälens oder Vernachlässigens unmündiger, jüngerer oder wehrloser Personen sowie dem Verbrechen der Freiheitsentziehung, werde sich ihre Mandantin schuldig bekennen, so Wagner im Vorfeld des Prozesses gegenüber noe.ORF.at.

Mutmaßliche Komplizin wird sich „nicht schuldig“ bekennen

Wegen des Verbrechens der fortgesetzten Gewaltausübung muss sich auch eine Freundin der Mutter vor Gericht verantworten. Die Staatsanwaltschaft sieht in ihr so etwas wie die Befehlsgeberin, sie soll die Mutter des Buben persönlich, telefonisch oder via Chat dazu angeleitet haben, den Zwölfjährigen in die Hundebox zu sperren, ihn hungern zu lassen und zu quälen. Strafverteidiger Sascha Flatz verteidigt die Angeklagte, die selbst vierfache Mutter ist.

Seine Mandantin habe nichts von den Misshandlungen gewusst, auch nicht, dass der Bub in die Hundebox gesperrt wurde, so der Anwalt. Sie werde sich daher nicht schuldig bekennen. Die Mutter des Buben versuche alles auf seine Mandantin zu schieben, sagt Flatz gegenüber noe.ORF.at, und ergänzt, dass die heute 33-Jährige die ausführende Person gewesen sei.

Urteil für Donnerstag erwartet

Der Prozess ist für drei Tage lang anberaumt und findet am 26., 27. und 29. Februar statt. Das mediale Interesse an dem Fall sei groß, sagte der Sprecher des Landesgerichts Krems, Ferdinand Schuster, im Vorfeld. Zu Wort kommen im Laufe der dreitägigen Verhandlung auch mehrere Gutachter. Einer attestiert den beiden Frauen Zurechnungsfähigkeit, sie seien aber gefährlich und weitere Taten demnach zu befürchten. Die Staatsanwaltschaft Krems beantragt daher neben einer strafrechtlichen Verurteilung auch die Unterbringung beider Frauen in einem forensisch-therapeutischem Zentrum. Ein Urteil soll es am Donnerstag geben.

Nach Bekanntwerden des Falls war im Vorjahr Kritik an den Behörden laut geworden. Seitens der Kinder- und Jugendhilfe wurde betont, dass eine sofortige Prüfung der internen Abläufe ergeben habe, dass „alle Vorgaben eingehalten wurden“.

Eine Expertengruppe nahm im August 2023 ihre Arbeit auf. Die unabhängige Kommission soll laut der niederösterreichischen Landesrätin Ulrike Königsberger-Ludwig (SPÖ) Rechtsvorschriften, Prozesse und Schnittstellen überprüfen sowie etwaige Verbesserungsvorschläge machen. Aktuell arbeite die Kommission noch, hieß es am Montag aus dem Büro von Königsberger-Ludwig. Ein genauer Zeitpunkt für die Präsentation des Abschlussberichts werde erst nach Ende dieser Tätigkeit feststehen.