Vorwürfe gegen Bürgermeister
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Politik

Umwidmungen: Was dürfen Bürgermeister?

Nachdem bekannt geworden ist, dass in Pyhra (Bezirk St. Pölten) ein weiterer Bürgermeister mit Umwidmungen viel verdient haben soll, prüft jetzt die Gemeindeaufsicht den Fall. noe.ORF.at beleuchtet mit Experten, wie die Causa rechtlich und moralisch zu beurteilen ist.

Der Bürgermeister von Pyhra, Günther Schaubach (ÖVP), soll durch den Kauf, die Umwidmung und den anschließenden Verkauf eines Grundstücks mehr als 220.000 Euro verdient haben. Als moralisch vertretbar bezeichnete Schaubach in einem ZIB2-Interview sein Vorgehen im Fall des umstrittenen Grundstück-Deals – mehr dazu in Umwidmungen: Vorwürfe gegen Bürgermeister (noe.ORF.at; 06.03.2024).

Verwaltungsjurist Peter Bußjäger meint dazu, ein Bürgermeister könne privat von solchen Geschäften profitieren, das sei auch rechtlich zulässig. „Allerdings gelten schon auch Befangenheitsregeln. Wenn die eingehalten werden, dann ist es rein rechtlich zulässig. Dazu gehört etwa, dass die betreffende Person an der Beschlussfassung nicht teilgenommen hat,“, so der Rechtsexperte.

Politikberater: „Verhaltensregeln aufstellen“

In der Causa Pyhra wurde diese Befangenheitsregel eingehalten. Schaubach hat bei der entsprechenden Abstimmung im Gemeinderat den Raum verlassen. Abgesehen von der rechtlichen Situation könne man aber auch eine Art Verhaltens- oder Benimmregeln aufstellen, meint der Politikberater Thomas Hofer. „Dass man sagt, was ist denn überhaupt vertretbar, was ist auch argumentierbar in der Öffentlichkeit. Denn, dass das rechtlich kein Problem ist, das scheint relativ klar zu sein.“

In dem Fall ist jetzt jedenfalls die Gemeindeaufsicht am Zug. Sie wurde vom zuständigen Landesrat Ludwig Schleritzko (ÖVP) mit einer Prüfung der Causa beauftragt. Einerseits prüft die Gemeindeaufsicht jetzt die Vorwürfe aus den medial aufgekommenen Berichten. Andererseits nimmt sie Schaubachs gesamte Amtszeit unter die Lupe.

Schulungen und Informationen für Bürgermeister

Bußjäger erklärt gegenüber noe.ORF.at, wie konkret vorgegangen wird: „Die Aufsichtsbehörde kann nicht ihr eigenes Ermessen an die Stelle der Gemeinde setzen. Sie kann nicht sagen, aus unserer Sicht wäre eine Änderung nicht oder eine Unterlassung der Widmung zweckmäßiger gewesen. Sie muss allein prüfen, ob die Gemeinde korrekt und gesetzlich korrekt vorgegangen ist.“

Laut dem neuen Gemeindebundpräsidenten Johannes Pressl (ÖVP) will man jetzt bei Bürgermeisterinnen und Bürgermeistern sowie bei Gemeinderatsmitgliedern auf Schulungen und Informationstätigkeit setzen.

Mögliche weitere Fälle als Gefahr für Gemeinderatswahl

Im Hinblick auf die Gemeinderatswahlen im Jänner 2025 könnte für die ÖVP jedenfalls eine schiefe Optik bleiben, meint Hofer. „Wenn weitere Fälle rauskommen, besteht natürlich die Gefahr, dass das eine Art Fortsetzungsroman wird. Und das kann man bei einem so wichtigen Wahlgang natürlich nicht brauchen.“ Denn die Gemeinderatswahlen seien auch für die Landesspitze entscheidend, so Hofer.