Chronik

Nächster Schritt Richtung REWE-Zentrallager

Für das geplante Hochwasserschutzprojekt in Hart in St. Pölten ist keine Umweltverträglichkeitsprüfung notwendig, so das Urteil des Bundesverwaltungsgerichtes (BVwG). Zwei Umweltschutzorganisationen hatten zuvor Beschwerde eingelegt.

Das Bundesverwaltungsgericht bestätigte damit einen Bescheid der Niederösterreichischen Landesregierung, die Beschwerde der Umweltschutzorganisationen „VIRUS“ und „Verkehrswende“ wurde als unbegründet abgewiesen. Der geplante Hochwasserschutz soll ein Areal sichern, auf dem künftig Betriebe angesiedelt werden sollen, allen voran soll dort ein neues REWE-Zentrallager entstehen.

Bereits vor rund einem Jahr hatten sich die beiden Umweltschutzorganisationen sowie eine Bürgerinitiative gegen den Bau des Lagers ausgesprochen – mehr dazu in St. Pölten: Widerstand gegen neues REWE-Lager (noe.ORF.at; 8.5.2023). Sie befürchten u.a. Bodenversiegelung, Verkehrsprobleme und Lärmbelästigung. Auch eine Rückwidmung des Areals in Grünland wurde gefordert – mehr dazu in REWE-Lager: Initiative fordert Rückwidmung (noe.ORF.at; 7.7.2023).

Kritik von Umweltschutzorganisationen

Dass das Bundesverwaltungsgericht eine Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP) des Hochwasserschutzprojektes für nicht notwendig erachtet, bezeichnet Dieter Schmidradler, Obmann von „Verkehrswende“, gegenüber noe.ORF.at als „Pyrrhussieg für die Stadt St. Pölten“. Die im Erkenntnis dargelegte Argumentation würde „nicht weniger als einen Dammbruch im Bereich des Umwelt- und Menschenschutzes in ganz Österreich bedeuten“.

Denn der Hochwasserschutz und das REWE-Lager seien Teil eines Projekts, würden aber wie zwei behandelt werden, weil noch keine Projekteinreichung stattgefunden habe, so Schmidradler. Für die Zukunft bedeute das, dass Teile von UVP-Vorhaben so lange ohne UVP realisiert werden könnten, bis das Gesamtvorhaben eingereicht werde, kritisiert er.

Kritik kommt auch von Wolfgang Rehm von „VIRUS“. Er ortet eine „Umgehungsmaßnahme der Stadt St. Pölten“ und kündigte an, die Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts bekämpfen zu wollen.