Chronik

Wölfe in Jagdrevieren „stark spürbar“

Im Waldviertel gibt es nach Längerem wieder Wirbel um den Wolf. Vier Schafsrisse in Langschlag (Bezirk Zwettl) gehen auf einen Wolf zurück, bei vier weiteren wird das vermutet. Die Präsenz des Wolfes ist laut Jagdverband „stark spürbar“.

Nach Angaben des Landes sind im Waldviertel die einzigen beiden bekannten Rudel in Niederösterreich angesiedelt. Die Präsenz der Tiere sei in den dortigen Revieren „stark spürbar“, so der Jagdverband. Jägerinnen und Jäger würden ihr Verhalten anpassen, „vor allem, wenn Jagdhunde eingesetzt und geführt werden“. Das reduziere das Risiko für „unangenehme“ Situationen. „Aber auch wenn der Wolf scheu ist, kann es trotzdem zu Zwischenfällen kommen. Das hat die Jägerschaft immer betont“, heißt es.

Dezidiert mitgetragen wird vom Niederösterreichischen Jagdverband die sogenannte Wolfsverordnung und das entsprechende Vorgehen der Behörden. Maßnahmen bei Wolfsaktivität sind in Niederösterreich seit Ende 2018 in einer Verordnung zum Jagdgesetz geregelt. Im Anhang dazu angeführt sind die Szenarien unbedenkliches, auffälliges, unerwünschtes sowie problematisches Verhalten des Wolfes.

Ein einzelner Wolf
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Maßnahmen zur Abwendung von Schäden an Nutztieren wie Schafen sind demnach Vergrämung oder Abschuss. Sie sollen in den Stufen 3 (unerwünschtes Verhalten) und 4 (problematisches Verhalten) zur Anwendung kommen. In den beiden niedrigeren Stufen sind Information der Bevölkerung und Überwachung vorgesehen.

Abschüsse nur bedingt möglich

Abschüsse müssen laut Verordnung generell behördlich angeordnet werden. Solche Abschussgenehmigungen seien aber bisher nicht erfolgt, heißt es. Eine Vergrämung durch Schreckschüsse gestattet seit Kurzem ein Bescheid der Bezirkshauptmannschaft Zwettl. Anlassfall war Medienberichten zufolge, dass sich ein Wolf auf dem Truppenübungsplatz Allentsteig (Bezirk Zwettl) einem Berufsjäger bis auf zehn Meter genähert und sich dabei aggressiv verhalten hatte. Geflüchtet sei das Tier erst nach einem Schreckschuss in den Boden.

Der Bescheid der Bezirkshauptmannschaft gilt in neun Jagdgebieten rund um den Truppenübungsplatz, vorerst bis Ende des laufenden Jahres. Von Jägerinnen und Jägern mit Schreckschüssen vergrämt werden dürfen demnach Wölfe, die sich näher als 50 Meter an Menschen heranwagen und dabei keine Scheu zeigen würden.

Betroffene Bauern werden entschädigt

Seitens des Landes wird betont, dass von Tierrissen betroffene Viehhalter schnellstmöglich entschädigt werden. Die Landwirtschaftskammer Niederösterreich steht den Betroffenen beratend zur Seite. Man trete für „praxisnahe Lösungen, insbesondere beim Herdenschutz, die die Aufrechterhaltung der Weidehaltung garantieren“, ein, heißt es.

Nicht alle diesbezüglich diskutierten Maßnahmen seien jedoch für die Betriebe wirtschaftlich möglich oder praktisch umsetzbar. Als Beispiel wurde die Einzäunung einer Alm genannt, die „unrealistisch“ sei. „Klar ist, dass ein konfliktfreies Zusammenleben zwischen landwirtschaftlicher Nutztierhaltung und dem Wolf nicht möglich sein wird“, wird von der Landwirtschaftskammer betont.

Derzeit stehe Bauern im Waldviertel nur eine Einzäunung als Herdenschutzmaßnahme zur Verfügung. Dieses Mittel garantiere aber erfahrungsgemäß auch „keinen absoluten Schutz gegen Wolfsangriffe“. Tierrisse seien – Stichwort Entschädigung – für die Bauern zudem nicht ausschließlich eine finanzielle Frage: „Natürlich liegt jedem Landwirt das Wohl seiner Tiere am Herzen“, so die Landwirtschaftskammer.