Schwein auf Spaltboden
VGT/VEREIN GEGEN TIERFABRIKEN
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Politik

Neues Kontrollsystem für Mastbetriebe geplant

Immer wieder sorgen Missstände in Mastbetrieben für Aufsehen und lassen auch Kritik am Kontrollsystem aufkommen. Tierschutzlandesrat Gottfried Waldhäusl (FPÖ) will nun vier eigene Kontrollorgane installieren, die zusätzlich zu den Amtstierärztinnen und -ärzten kontrollieren.

Jene Missstände, die zuletzt in einem Stall in Traismauer (Bezirk St. Pölten) aufgedeckt wurden – mittlerweile wird gegen den betroffenen Betrieb wegen Tierquälerei ermittelt – führten zuletzt zu Kritik am Kontrollsystem des Bundes – mehr dazu in Nach Missständen: Kritik an Kontrollsystem (noe.ORF.at; 14.09.2022). Diese finden derzeit stichprobenartig durch Amtstierärztinnen und -ärzte statt. Laut Gesetz müssen diese pro Jahr zwei Prozent der landwirtschaftlichen Betriebe kontrollieren. Im Vorjahr waren das in Niederösterreich 1.045 Betriebe – mehr dazu in Behörde prüft Mastbetriebe in Stichproben (noe.ORF.at; 15.09.2022).

Der für Tierschutz zuständige Landesrat Gottfried Waldhäusl (FPÖ) will nun zusätzlich dazu ein Kontrollsystem des Landes etablieren. Konkret sollen vier Tierschutzkontrollorgane – eines pro Landesviertel – damit beauftragt werden. Diese Personen sollen keine Amtstierärzte sein, sondern über eine entsprechende Ausbildung verfügen und sie werden darüber hinaus noch speziell geschult.

Vieraugenprinzip mit Amtstierärzten

Gibt es bei der Kontrolle eine Beanstandung, soll ein Vieraugenprinzip greifen, erklärte Waldhäusl am Donnerstag, „dann gibt es so schnell wie möglich eine gemeinsame Nachkontrolle mit der Behörde, sprich mit der zuständigen Bezirksverwaltungsbehörde, mit dem Amtstierarzt“. Dadurch sollen zum einen schwarze Schafe aufgezeigt werden, zum anderen werde dadurch sichergestellt, dass „die, die wegschauen, nicht mehr wegschauen können“. Die rechtliche Beurteilung liegt weiterhin bei der Bezirksverwaltungsbehörde.

Waldhäusl bei PK
ORF / Birgit Zrost
Landesrat Gottfried Waldhäusl präsentierte seine Pläne für ein neues, zusätzliches Kontrollsystem für Mastbetriebe

Die Auswahl der Betriebe soll nicht zufällig passieren, sondern es soll zum einen mit großen Betrieben, die z. B. mehr als 500 Schweine oder 100 Rinder halten, begonnen werden, zum anderen mit jenen Betrieben, die schon mehr als zehn Jahre nicht kontrolliert wurden. Mit den vier Kontrollorganen wären pro Jahr 1.500 bis 2.000 Kontrollen möglich, nach etwa drei Jahren hätte man dann alle Betriebe nach den obigen Kriterien einmal kontrolliert, rechnete der Landesrat vor.

Die bisherigen Kontrollen sollen davon unberührt weiterhin stattfinden, ebenso die Kontrollen in Betrieben, die an Gütesiegelprogrammen teilnehmen. Das Vorgehen sei rechtlich durch das Bundestierschutzgesetz abgedeckt, betonte Waldhäusl. Er benötige nur vier neue Dienstposten in seiner Abteilung, dann könne man mit Jahresbeginn 2023 mit der Ausschreibung starten. Auf Nachfrage bezifferte er die Kosten für die vier Posten mit weniger als 500.000 Euro pro Jahr.