Hebamme untersucht schwangere Frau
APA/dpa/Caroline Seidel
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Gesundheit

Hebammen: Verträge werden nicht gekündigt

Nach der Diskussion über Wahlhebammen in den niederösterreichischen Landeskliniken gibt es nun eine Einigung. Bestehende Verträge sollen nicht aufgelöst werden, eine „fallweise Beschäftigung“ soll mehr Rechtssicherheit bringen.

In einem „intensiven Gespräch“ habe man sich auf nächste Details für eine gemeinsame Arbeit verständigt, betonten Beatrix Cmolik, Vorsitzende des niederösterreichischen Hebammengremiums, und der Vorstand der Landesgesundheitsagentur (LGA), Konrad Kogler, in einer Aussendung am Dienstag. Sie sprachen von „mehrstündigen Verhandlungen“.

Zentrales Ergebnis sei, dass keine bestehenden Verträge aufgelöst werden. Vielmehr sollen die Vereinbarungen „weiter präzisiert und zu konkreten Rahmenbedingungen einer sogenannten ‚fallweisen Beschäftigung‘ ausgearbeitet werden“, hieß es in der Aussendung der LGA.

LGA: „Hebammen besser abgesichert“

Für die freiberuflichen Hebammen soll die Überarbeitung der Vereinbarungen Rechtssicherheit schaffen. Sie sollen bei ihren anlassbezogenen Einsätzen bei der LGA beschäftigt werden, um während ihrer Tätigkeit im Spital den gleichen Versicherungsschutz zu haben wie angestellte Hebammen.

„Das bedeutet, dass im Fall unvorhersehbarer Ereignisse während der Geburt die freiberufliche Hebamme durch einen verbesserten Vertrag mit der NÖ LGA abgesichert ist. Bisher waren freiberufliche Hebammen in solchen Fällen mit der Gefahr einer Regressforderung konfrontiert“, so die LGA in der Aussendung.

Hebammen: „Persönliche Betreuung gewährleistet“

Die Vorsitzende des Hebammengremiums, Cmolik, sprach von einem „im Sinne der Wahlhebammen vorbildlichen Weg“. In anderen Bundesländern gäbe es diese Möglichkeit einer „fallweisen Beschäftigung“ nicht. Die freiberuflichen Hebammen können „ihre Aufgaben in vollem Umfang, wie gesetzlich geregelt, ausüben und Entscheidungen in der Betreuung der werdenden Mutter treffen. Alle Betreuten wiederum können sich darauf verlassen, dass ihre bestehende Vereinbarung mit ihrer freiberuflichen Hebamme und damit die persönliche Betreuung während der Geburt gewährleistet bleibt“, so Cmolik.

Vereinbart wurde in den Gesprächen zwischen LGA und Hebammengremium auch, dass freiberufliche Hebammen pro Geburt eine Maximalarbeitszeit von 25 Stunden haben dürfen. Das sei Wunsch der freiberuflichen Hebammen gewesen, gleichzeitig trage man damit den gesetzlich zulässigen Einsatzzeiten Rechnung. In den Spitälern in Niederösterreich gab es laut LGA im vergangenen Jahr mehr als 13.000 Geburten. 256 davon seien von 24 freiberuflichen Hebammen betreut worden.

„Fehlinterpretierter Brief“ als Auslöser

Mitte vergangener Woche hatte ein Brief der Landesgesundheitsagentur Aufregung verursacht. Darin wurde angekündigt, dass Verträge mit freiberuflichen Hebammen mit Ende März gekündigt werden sollen. Das Schreiben war an die Kreißsaalleitungen der Landeskliniken verschickt worden und löste bei Hebammen heftige Kritik aus – mehr dazu in LGA kündigt Verträge mit Wahlhebammen (noe.ORF.at; 8.2.2023).

Die LGA relativierte die Pläne daraufhin. Der Brief sei fehlinterpretiert worden. „Die Betreuung durch Begleithebammen ist bei einer Entbindung auch weiterhin in allen NÖ Kliniken mit Geburtenstation möglich und erwünscht“, so die LGA – mehr dazu in Begleithebammen: Lösung zeichnet sich ab (noe.ORF.at; 10.2.2023).