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APA/Helmut Fohringer
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Politik

Rechnungshof-Kritik an EVN-Werbung mit Parteien

In der Sonderprüfung durch den Landesrechnungshof um vermutete illegale Parteienfinanzierung ist der Bericht zum Energieversorger EVN und seinen Töchtern veröffentlicht worden. Kritisiert wurden etwa Werbeauftritte mit Parteien.

Die Ergebnisse waren teilweise zuvor bereits in der „Kronen Zeitung“ zu lesen. Einen weiteren Prüfauftrag, der von FPÖ, SPÖ, Grünen und NEOS auf Basis eines Gutachtens von Verfassungsrechtler Heinz Mayer eingebracht wurde, wird der Rechnungshof „gesondert behandeln und darüber berichten“.

Die Direktorin des niederösterreichischen Landesrechnungshofs, Edith Goldeband, sagte gegenüber noe.ORF.at, man habe den weiteren Prüfauftrag bezüglich der EVN nicht in den nun veröffentlichten Bericht aufnehmen können. Dieser sei nämlich bereits Ende Dezember fertiggestellt und für Stellungnahmen u.a. an die EVN verschickt worden.

Der neue Prüfauftrag sei quasi darauf gerichtet, jedes einzelne Inserat zu beschreiben und nicht nur stichprobenartig zu prüfen. „Das würde dann einen immensen Aufwand darstellen“, so Goldeband. Es gebe auch noch rechtliche Fragen, die man gemeinsam mit dem Landesrechnungshofausschuss diskutieren müsse. Wie genau die Zusatzberichte ausfallen werden, wisse man noch nicht.

EVN: „Empfehlungen werden umgesetzt“

Im Zeitraum März 2017 bis Mai 2022 wendeten die EVN AG und deren Tochtergesellschaften dem Bericht zufolge 48.654.140,24 Euro für Inserate, Werbung, Spenden, Sponsoring, Dienstleistungen im Beratungs-, Veranstaltungs- und Agenturwesen, Kooperationen und Mitgliedschaften in Vereinen auf. Im Zentrum stand die Kommunikationsstrategie der Unternehmen, als Mittel dienten neben Printmedien, Onlinemedien und sozialen Medien vor allem Rundfunkmedien und Außenwerbung.

„Die EVN AG sollte Werbeauftritte oder Logopartnerschaften mit politischen Parteien vermeiden“, lautet eine der Empfehlungen. Vonseiten des Unternehmens wurde darauf verwiesen, dass man sich bereits seit Jahren an diese Empfehlung halte, soweit dadurch kein Wettbewerbsnachteil entstehe. Teilweise fehlten laut Rechnungshof bei Stichproben Unterlagen bzw. „lückenlose schriftliche Dokumentationen“. Die Empfehlung, Kooperationen schriftlich zu vereinbaren und die wesentlichen Inhalte zweckmäßig zu dokumentieren, wird laut EVN-Stellungnahme „künftig auch im Bagatellbereich umgesetzt“.

Keine Spenden an Mock-Institut

Spenden gingen dem Bericht zufolge überwiegend an juristische Personen und vereinzelt an natürliche Personen. Politische Parteien, parteinahe Vereine oder das Alois Mock Institut – Forum für Zukunftsfragen befanden sich nicht unter den Empfängern. In Bezug auf den Sozialfonds wird festgehalten, dass der Vorsitzende des Beirats zeitgleich Präsident einer begünstigten karitativen Einrichtung war. Empfohlen wurde, „bei der Zusammensetzung des Beirats des Sozialfonds Interessenkollisionen der Mitglieder zu vermeiden“.

Betont wird in der Vorbemerkung des Berichts, dass „keine Geschäfts- oder Betriebsgeheimnisse oder andere zu schützende Daten verletzt wurden“. Ähnliche Formulierungen hatte es zuletzt bereits bei anderen Berichten des Landesrechnungshofs gegeben – mehr dazu in RH-Direktorin weist Kritik an Prüfberichten zurück (noe.ORF.at; 15.12.2022). „Aus rechtlichen und prüfungsökonomischen Gründen erforderte der Umfang von 30.000 Buchungszeilen eine stichprobenartige Überprüfung“, wird nun zudem festgehalten.

Verfassungsjurist zu Berichten: „Nicht verwertbar“

Verfassungsjurist Mayer hatte im Jänner von einer Verfehlung des ersten Prüfauftrages von April 2022 gesprochen. Es sei gefragt gewesen, die Kosten jedes einzelnen Inserats anzugeben. Die Ausführungen seien jedoch pauschal erfolgt und demnach „nicht verwertbar“. Das Vorliegen von Geschäfts- und Betriebsgeheimnissen berechtige nicht dazu, „dem Rechnungshofausschuss des niederösterreichischen Landtages diese Informationen vorzuenthalten“.

Insgesamt umfasst die Sonderprüfung elf Berichte über landeseigene bzw. Landesgesellschaften. Bereits veröffentlicht wurden im Vorjahr Ergebnisse zur Landesgesundheitsagentur (LGA), Radland GmbH und Familienland GmbH. FPÖ, SPÖ, Grüne und NEOS vermuten illegale Parteienfinanzierung durch die ÖVP, die die Vorwürfe zurückweist.

Weninger: „Kontrolle auf Punkt und Strich“

„Sollte der Rechnungshofausschuss wieder keinen vertraulichen Zusatzbericht mit allen notwendigen Daten erhalten, kann der Landtag erneut seinem gesetzlichen Prüfauftrag, wie verfassungsmäßig vorgesehen, nicht nachkommen“, reagierte SPÖ-Klubobmann Hannes Weninger. „Der Prüfauftrag lautete nicht stichprobenartige Prüfung, sondern Kontrolle auf Punkt und Beistrich“, hielt er in einer Aussendung fest.